Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Oktober 2026
Smart Serve GmbH · Gustav-Meyrink-Str. 13a · 82319 Starnberg · hello@smartserve.de
HRB 306386, Amtsgericht München · Geschäftsführer: Roman Müllegger
Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Smart Serve GmbH. Sie sind in vier Teile gegliedert: Teil A (allgemeine Bestimmungen, für alle), Teil B (B2B Aufstellungsvertrag), Teil C (B2C Produktkauf am Terminal) und Teil D (Zusatzleistungen). Im Widerspruchsfall hat der Aufstellungsvertrag Vorrang.
Teil A: Allgemeine Bestimmungen
§ A1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Leistungen der Smart Serve GmbH, insbesondere:
- Verkauf von Waren über Smart Corner Stationen (B2C)
- Aufstellung, Betrieb und Wartung von Smart Corner Stationen für Unternehmen (B2B)
- Optionale Zusatzleistungen: Subventionsmodelle und die Smart Serve Benefit Card
Abweichende Bedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung, es sei denn, Smart Serve hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ A2 Vertragsschluss
(1) Beim Kauf von Waren am Zahlungsterminal kommt der Vertrag durch Entnahme der Ware und erfolgreichen Abschluss des Zahlungsvorgangs zustande.
(2) Bei der Aufstellung einer Smart Corner kommt der Vertrag durch beidseitige Unterzeichnung des Aufstellungsvertrags zustande.
(3) Alle Angebote sind freibleibend, bis sie durch Smart Serve bestätigt werden.
§ A3 Preise
Alle angegebenen Produktpreise am Terminal sind Endpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für Unternehmen (B2B) gelten die im Aufstellungsvertrag vereinbarten Preise. Smart Serve behält sich das Recht vor, Produktpreise jederzeit anzupassen; neue Preise gelten ab Anzeige am Terminal. Die monatliche Office+ Pauschale kann mit 60 Tagen Ankündigungsfrist angepasst werden.
§ A4 Zahlungsbedingungen
(1) Zahlungen am Terminal erfolgen bargeldlos per EC-Karte, Kreditkarte oder NFC/kontaktlos. Die Zahlungsabwicklung erfolgt durch Telecash from Fiserv; Smart Serve hat keinen Zugriff auf Kartendaten.
(2) Monatliche Entgelte (Office+ Paket, Servicepauschale der Smart Serve Benefit Card) sowie Arbeitgeberanteile aus Subventionsmodellen werden monatlich in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder SEPA-Firmenlastschrift.
(3) Bei Zahlungsverzug ist Smart Serve berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
§ A5 Haftung
(1) Smart Serve haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Smart Serve nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Für Sachschäden, die durch einen technischen Defekt der Smart Corner Station entstehen und auf Gebäude oder Eigentum Dritter übergreifen (zum Beispiel infolge eines Kabelbrands), ist die Haftung von Smart Serve auf die Leistungen der abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt (Deckungssumme: 5.000.000 € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall). Mittelbare Schäden, entgangener Gewinn und Betriebsunterbrechungsschäden sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, seinen Gebäude- und Inhaltsversicherer über die Aufstellung der Smart Corner zu informieren.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ A6 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung sowie den geltenden Datenschutzgesetzen (DSGVO, BDSG). Zahlungskartendaten werden ausschließlich durch Telecash from Fiserv nach PCI-DSS-Standard verarbeitet. Werden Käufe einer Smart Serve Benefit Card zugeordnet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
§ A7 Marke und Werbung
(1) Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Smart Serve ist es dem Vertragspartner untersagt, die Marken „Smart Serve“ oder „Smart Corner“ für eigene Werbezwecke zu verwenden oder in Werbematerialien auf die Zusammenarbeit mit Smart Serve hinzuweisen.
(2) Smart Serve behält sich vor, an aufgestellten Smart Corner Stationen eigene Werbeflächen zu nutzen oder Partnerplatzierungen vorzunehmen, sofern dies den Betrieb nicht beeinträchtigt.
§ A8 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist München. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (salvatorische Klausel). Änderungen dieser AGB werden mit mindestens 30 Tagen Vorlauf schriftlich mitgeteilt.
Teil B: Aufstellungsvertrag (B2B)
Die Bestimmungen in Teil B gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB und ergänzen Teil A.
§ B1 Aufstellung und Installation
Smart Serve stellt die Smart Corner am vereinbarten Standort auf. Die Erstinstallation wird mit einer einmaligen Pauschale von 269,00 € zzgl. MwSt. berechnet. Die Installation vor Ort dauert in der Regel weniger als 24 Stunden. Der Auftraggeber stellt die erforderliche Stellfläche und Steckdosen gemäß Aufstellungsvertrag § 4 kostenfrei bereit.
§ B2 Betrieb, Befüllung und Hygiene
Smart Serve befüllt die Station regelmäßig entsprechend dem tatsächlichen Verbrauch und gemäß den einschlägigen Hygienevorschriften (HACCP-Standards). Störungen werden werktags binnen 48 Stunden behoben. Smart Serve ist berechtigt, das Produktsortiment jederzeit anzupassen, sofern Qualität und Angebotsvielfalt erhalten bleiben. Eine Verfügbarkeitsgarantie für einzelne Produkte besteht nicht. Smart Serve haftet nicht für kurzfristige Ausfälle infolge höherer Gewalt oder Stromausfall.
§ B3 Eigentum an der Station
Alle Smart Corner Systeme, Module, Kühlschränke, Kaffeemaschinen, Software und sonstige Ausstattungselemente bleiben dauerhaft Eigentum der Smart Serve GmbH. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Station zu veräußern, zu verpfänden, zu vermieten oder Dritten ohne Zustimmung von Smart Serve Zugang zu gewähren. Bei Vertragsende ist die Station in funktionsfähigem Zustand zurückzugeben.
§ B4 Pflichten des Auftraggebers
- Bereitstellung der vereinbarten Stellfläche und mindestens zwei (2) Steckdosen (230 V / Schuko), kostenfrei für die Vertragsdauer; Stromkosten trägt der Auftraggeber
- Zugang für Smart Serve zu üblichen Geschäftszeiten nach Voranmeldung
- Information des Gebäude- und Inhaltsversicherers über die Aufstellung der Station
- Schutz der Station vor Vandalismus und mutwilliger Beschädigung
- Unverzügliche Meldung von Störungen oder Schäden an Smart Serve
- Keine eigenmächtige Veränderung, Umstellung oder Reparatur der Station
§ B5 Laufzeit und Kündigung
Der Aufstellungsvertrag hat eine Mindestlaufzeit von drei (3) Monaten. Nach Ablauf verlängert er sich automatisch auf unbestimmte Zeit. Ordentliche Kündigung ist zum Ende des auf den Kündigungsmonat folgenden Kalendermonats möglich. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber fällige Zahlungen trotz zweimaliger Mahnung nicht leistet. Jede Kündigung bedarf der Textform (Brief oder E-Mail).
§ B6 Haftung des Auftraggebers für Stationsschäden
Der Auftraggeber haftet für Schäden an der Smart Corner, die durch seine Mitarbeiter oder Dritte grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes der beschädigten Komponenten. Pfändungsversuche Dritter sind Smart Serve unverzüglich anzuzeigen.
Teil C: Produktkauf am Terminal (B2C)
Die Bestimmungen in Teil C gelten für Verbraucher beim Kauf an den Zahlungsterminals und ergänzen Teil A.
§ C1 Kaufvertrag
Der Kaufvertrag kommt mit erfolgreichem Abschluss des Zahlungsvorgangs am Terminal zustande. Es handelt sich um einen Präsenzkauf; das Fernabsatzrecht findet keine Anwendung.
§ C2 Lebensmittelrechtliche Hinweise
- Das Mindesthaltbarkeitsdatum beziehungsweise Verbrauchsdatum ist am Produkt ausgewiesen.
- Frischeprodukte (Salate, Bowls, Bagels, Focaccia und weitere) sollten zeitnah verzehrt werden.
- Zutaten und Allergene stehen auf dem Etikett und sind auf Anfrage unter hello@smartserve.de erhältlich.
- Produkte nach Ablauf des Verbrauchsdatums werden aus der Station entnommen und nicht verkauft.
§ C3 Kein Widerrufsrecht, Rückgabe
Für Lebensmittel und schnell verderbliche Waren besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB kein Widerrufsrecht. Eine Rückgabe bereits geöffneter Produkte ist ausgeschlossen.
Ausnahme: War ein Produkt beim Kauf sichtbar beschädigt oder bereits abgelaufen, erstattet Smart Serve den Kaufpreis nach Meldung an hello@smartserve.de. Bitte geben Sie Produktbezeichnung, Kaufzeitpunkt und Stationsstandort an.
§ C4 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Bei Mängeln (zum Beispiel verdorbene Ware oder Fremdkörper) wenden Sie sich bitte unmittelbar an Smart Serve. Berechtigte Beanstandungen werden kulant gelöst.
Teil D: Zusatzleistungen
Die Bestimmungen in Teil D gelten ergänzend, sofern die jeweilige Zusatzleistung vertraglich vereinbart wurde.
§ D1 Subventionsmodelle
Unternehmen können ausgewählte Produktkategorien für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter subventionieren. Smart Serve bietet die Stufen SUB25 (25 %), SUB35 (35 %), SUB50 (50 %) und SUB100 (Vollsubvention) sowie auf Wunsch feste Eigenanteile je Produktkategorie an. Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter sieht den reduzierten Preis sowie den Arbeitgeberanteil direkt am Terminal.
Die monatliche Abrechnung des Arbeitgeberanteils erfolgt auf Basis der tatsächlichen Verkäufe laut Livello-Auswertung. Die gewählten Kategorien und Stufen werden im Aufstellungsvertrag (§ 5.4) festgelegt und können schriftlich angepasst werden.
§ D2 Smart Serve Benefit Card
(1) In Gebäuden mit mehreren Unternehmen kann der Zuschuss über die Smart Serve Benefit Card gewährt werden. Die Karte wird von Smart Serve ausgegeben, ist einem Unternehmen zugeordnet und schaltet an der Station die mit diesem Unternehmen vereinbarten Preise frei. Den verbleibenden Eigenanteil zahlt die Karteninhaberin oder der Karteninhaber am Terminal.
(2) Für die Benefit Card berechnet Smart Serve eine einmalige Einrichtungspauschale je Unternehmen sowie eine monatliche Servicepauschale je aktiver Karte mit einem monatlichen Mindestbetrag. Die Höhe ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung. Ersatzkarten werden gesondert berechnet.
(3) Der Arbeitgeberanteil wird monatlich auf Basis der tatsächlichen Käufe abgerechnet. Die Karte ist nicht übertragbar.
(4) Bei Verlust oder Diebstahl ist Smart Serve unverzüglich zu informieren. Bis zur Sperrung trägt das Unternehmen die Zuschüsse aus missbräuchlicher Nutzung.
§ D3 Gemeinsame Bestimmungen
Alle Zusatzleistungen sind optional und bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Sie können von beiden Seiten mit einer Frist von einem (1) Monat zum Monatsende separat vom Aufstellungsvertrag gekündigt werden.

